Wir unterstützen bei der Einleitung von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation in enger Abstimmung mit dem verantwortlichen Arzt.
Ziel einer Rehabilitationsmaßnahme ist die Wiederanpassung des Patienten an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens. Es gilt vor allem, verloren gegangene Funktionen wieder zu erlangen und/oder bestmöglich zu kompensieren.
Die medizinischen Rehabilitationen umfassen die neurologische Frührehabilitation, die geriatrische Rehabilitation und geriatrische stationäre Weiterbehandlung, die Anschlussheilbehandlung (AHB), die Anschlussrehabilitation (AR), die Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) und sonstige stationäre Reha-Maßnahmen.
Die Art der Erkrankung und der Umfang der Hilfe, die der Patient benötigt, bestimmen die Wahl des Rehabilitationsverfahrens, den Kostenträger und den Ort der Maßnahme.
So ist z.B. eine AHB, eine AGM oder ein AR-Verfahren nach bestimmten Operationen und Erkrankungen indiziert. Sie sollten sich bereits selbständig auf Station fortbewegen können!
Eine solche Maßnahme muss während des Krankenhausaufenthaltes beantragt und zeitnah angetreten werden.
Patienten mit einer bösartigen Tumorerkrankung können nach Abschluss der
Primärbehandlung eine Rehabilitationsmaßnahme durchführen. Sind auch im zweiten Jahr nach der Behandlung Beschwerden vorhanden, kann erneut eine Maßnahme beantragt werden.
Bei den verschiedenen geriatrischen Maßnahmen ist häufig bei dem Patienten noch ein großer Hilfebedarf in der Pflege und bei der Mobilität notwendig! Pflegepersonal kann dies in den geriatrischen Einrichtungen gewährleisten.
In der Regel wird eine Rehabilitation für einen Zeitraum von drei bis vier Wochen bewilligt.
Sie zahlen pro Kalenderjahr für eine Reha nur Ihren Eigenanteil von zehn Euro pro Tag für höchstens 28 Tage im Jahr abzüglich der Behandlungstage im Akutkrankenhaus.
Die Begleitung eines Patienten durch einen Angehörigen wird in der Regel von den
Sozialversicherungen nicht finanziert!
Die Pflege- und Sozialberatung berät Sie bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik unter Berücksichtigung der Diagnose und des zuständigen Kostenträgers, klärt die Kosten und
sorgt für den reibungslosen Ablauf bis zu Ihrer Entlassung bzw. Verlegung in die Einrichtung.
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