Schwerbehindertenausweis bei dauerhaften Erkrankungen und Funktionseinschränkungen
und damit verbundene Vergünstigungen.
Je nach Höhe des Ihnen zuerkannten Grades der Behinderung und den Merkmalen stehen Ihnen verschiedene Vergünstigungen zu.
Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % zählen zu den Schwerbehinderten. Bei einem GdB von mindestens 30 % kann ein Antrag auf Gleichstellung erfolgen.
Patienten mit einer Tumorerkrankung bekommen einen Schwerbehindertenausweis von mindestens 50% über einen befristeten Zeitraum bewilligt.
Für Schwerbehinderte Berufstätige sollten neben den finanziellen Aspekten (Freibeträge bei dem Finanzamt) u.a. der Kündigungsschutz und ein erhöhter Urlaubsanspruch von besonderem Interesse sein.
Weitere Nachteilsausgleiche können sein:
- verbilligte bzw. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr,
- Ermäßigung von Rundfunk-, Fernseh- und Telefongebühren,
- höhere Freibeträge bzw. erhöhte Einkommensgrenzen beim Wohngeld und dem Wohnberechtigungsschein.
Personen, denen eine erhebliche Geheinschränkung durch das Versorgungsamt
zugestanden worden ist, haben mit dem entsprechend gekennzeichneten Ausweis
(Merkmal aG) die Befugnis, Behindertenparkplätze zu benutzen.
Aufgrund der Neuregelungen im Gesundheitswesen kann der Ausweis mit einem Mindesteintrag von 60% GdB zudem ein Kriterium zur Freistellung von Zuzahlungen bei Ihrer Krankenkasse sein.
Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt.
Um die schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten, setzen Sie sich mit uns zwecks Beratung und Antragstellung in Verbindung.
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