Ein Aufenthalt im Krankenhaus zwingt Sie, die Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen oder Ihrer Kinder sicherzustellen.
Mit dem Aufenthalt in einem Krankenhaus haben einige Patienten neben den Fragen zu ihrer eigenen Gesundheit und Genesung auch Bedenken mit der Versorgung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen oder Kindern.
Für pflegebedürftige Angehörige können z.B. ambulante Pflegedienste oder begleitende Hilfen wie ehrenamtliche Besuchsdienste, Essen auf Rädern, Hausnotruf organisiert werden.
(Siehe "Häusliche Versorgung").
Gegebenenfalls muss eine kurzzeitige Unterbringung in einem Pflegeheim oder in einer Einrichtung der Tagespflege in Erwägung gezogen werden.
(Siehe "Stationäre Versorgung").
Für Kleinkinder können Tagesmütter oder Pflegefamilien organisiert werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der Krankenkasse für die Versorgung von Kindern ein Antrag auf Haushaltshilfe während und nach dem Krankenhausaufenthalt gestellt werden.
Berufstätige Ehepartner können mit ihrem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub (Sonderurlaub) vereinbaren.
Aber Vorsicht!
Bei einer Verlängerung des unbezahlten Urlaubes über die vier Wochen hinaus erlischt die gesetzliche Mitgliedschaft in der Krankenkasse! D.h. mit der Krankenkasse müsste ein Vertrag zur weiteren freiwilligen Krankenversicherung geschlossen werden!
Wir vermitteln Informationen über Hilfsmöglichkeiten, stellen bei Bedarf Kontakte zu den entsprechenden Diensten her und helfen Ihnen bei der Kostenklärung.