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  Pflege- und Sozialberatung -
  Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Patientenverfügung legen Sie fest, wer Ihre Interessen gegenüber Dritten vertritt. Informieren Sie sich bei uns, denn "Vor-Sorge" ist besser!

Eine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung tritt dann in Kraft, wenn Sie selbst aufgrund von Krankheit oder Unfall z.B. nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln.

Während die Vorsorgevollmacht sämtliche Bereiche des Lebens beinhalten und regeln kann, enthält die Patientenverfügung Ihre Behandlungs- und Pflegewünsche und richtet sich an Ihren behandelnden Arzt und an das Pflegepersonal.

In einer Vollmacht bestimmen Sie ein oder zwei Personen, die bei Eintreten der Notwendigkeit entsprechend Ihren Anweisungen für Sie handeln und entscheiden sollen.

Vollmachten sollten in der Regel alle ein bis zwei Jahre mit Datum versehen neu unterschrieben werden, um die aktuelle Gültigkeit zu verdeutlichen.

Sollte der Bevollmächtigte tätig werden müssen, so benötigt er das Orginal der Vollmacht. Vereinbaren Sie mit dem Bevollmächtigten daher einen Ort, an dem er die Vollmacht finden kann!

Bei Besitz von Immobilien sollten Sie unbedingt einen Notar hinzuziehen.

Unsere Informationen sind als Anregungen zu verstehen. Sie ersetzen nicht die Beratung beim Rechtsanwalt oder Notar.


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