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  Vertrag
Aufnahme- und Behandlungsvertrag

Dies sind die notwendigen Formalitäten nach der ärztlichen Einweisung.

Wir schließen mit Ihnen einen Behandlungsvertrag. Die allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) können Sie jederzeit in der Aufnahme einsehen, sie sind öffentlich ausgehängt (Kasse).

Auch auf den Krankenstationen liegt ein Exemplar aus. Sie sollten unbedingt von diesen Bedingungen Kenntnis nehmen, da Sie sich später nicht auf Unkenntnis berufen können.


Wahlleistungen

Wahlleistungen kann jeder Patient gegen zusätzliche Vergütung erhalten.

Als Wahlleistungen bieten wir an:

  1. die ärztliche Behandlung durch leitende Ärzte bei zusätzlicher Honorarberechnung auch im Mehrbettzimmer
    Wir weisen daraufhin, daß sich diese Wahlleistungsvereinbarung auf alle an der Behandlung beteiligten Ärzte des Krankenhauses und auf konsiliarärztliche Behandlungen von Ärzten außerhalb des Krankenhauses bezieht. Die ärztlichen Wahlleistungen werden nach der Gebührenordnung für Arzte (GOÄ) unter Berücksichtigung der dort bestimmten Minderung der Gebühren in Höhe von 25 % zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen berechnet. Diese Minderungspflicht besteht lediglich für die Ärzte der Krankenhaus Nordwest GmbH, nicht für die Konsiliarbehandlungen von Ärzten außerhalb des Krankenhauses.
  2. nach Maßgabe der Belegungsmöglichkeit die Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer
  3. die nicht medizinisch begründete Aufnahme einer Begleitperson.
    Den jeweils gültigen Tarif entnehmen Sie bitte unserem Pflegekostentarif (Aushang neben der Kasse).

Alle vorstehenden Wahlleistungen können Sie auch einzeln wählen. Über den Abschluß eines schriftlichen Wahlleistungsvertrages erteilen Ihnen das Aufnahmepersonal, bei der Wahlleistung "Chefarzt" die Sekretariate der betreffenden Kliniken gerne Auskunft. Bitte haben Sie Verständnis, daß wir in bestimmten Fällen die getroffenen Vereinbarungen (gemäß unseren AVB) zurückziehen müssen. Dies kann, z.B. durch den Betriebsablauf bedingt, erforderlich sein.